Volksschule im Kanton Zürich
Organisation der Volksschule
Die obligatorische Schulzeit im Kanton Zürich beträgt elf Jahre. Diese sind wie folgt gegliedert:
- 2 Jahre Kindergarten
- 6 Jahre Primarschule (3 Jahre Unterstufe, 3 Jahre Mittelstufe)
- 3 Jahre Sekundarschule
Lehrpersonen
Die Lehrpersonen sind für die Gestaltung und Erteilung des Unterrichts zuständig. Sie unterrichten gemäss den kantonalen Lehrplänen und bestimmen das pädagogische und methodische Vorgehen. Das Schulprogramm und das Leitbild der Schule Weisslingen bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit aller an der Schule beteiligten Personen. Alle Lehrpersonen werden von der Schulpflege angestellt.
An der Volksschule unterrichten:
- Kindergartenlehrpersonen
- Primarlehrpersonen
- Sekundarlehrpersonen
- Fachlehrpersonen:
- Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen für den „Integrierten Förderunterricht“ (IF) sowie die Schulung von Kindern aus Sonderschulen, die in Weisslingen integriert unterrichtet werden
- Fachlehrpersonen für Therapien
- Fachlehrpersonen für Handarbeit
- Fachlehrpersonen für Hauswirtschaft
- Lehrpersonen für weitere Schulfächer wie z.B. Sport, Blockflötenunterricht
- Vikarinnen und Vikare (Lehrpersonen, die bei Abwesenheit einer Lehrperson den Unterricht übernehmen)
Schulbehörden
In der Schweiz ist das Volksschulwesen kantonal geregelt. Im Kanton Zürich arbeiten Kantonsrat, Bildungsrat und Bildungsdirektion die Schulgesetze aus und unterbreiten sie den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Genehmigung.
Ausführende Behörden
Bildungsrat
Der Bildungsrat ist die oberste Schulbehörde im Kanton Zürich. Er ist für alle grundsätzlichen Entscheidungen im Schulwesen zuständig. Der Bildungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Geleitet wird er vom Bildungsdirektor oder von der Bildungsdirektorin.
Bildungsdirektion (BiD)
Bei der Bildungsdirektion laufen die Fäden des gesamten Schulwesens zusammen. Sie ist Teil der kantonalen Verwaltung und untersteht dem Bildungsdirektor oder der Bildungsdirektorin.
Schulpflege
Die Schulpflege ist für die strategischen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb zuständig. Sie betreut die Schulen und Kindergärten der Gemeinde und ist zuständig für die Einhaltung des Volksschulgesetzes sowie der Beschlüsse der vorgesetzten Schulbehörden (Erziehungsrat, Bildungsdirektion etc.).
Die Mitglieder der Schulpflege besuchen neben der Schulleitung regelmässig die ihnen zugeteilten Klassen und Kindergärten und sind in der Regel an den Elternabenden anwesend. Der Besuchsplan wird jeweils im Mitteilungsblatt der Gemeinde Weisslingen und auf der Homepage der Schule Weisslingen veröffentlicht.
Schulleitungen
Der Kindergarten, die Primarschule und die Sekundarschule sind geleitete Schuleinheiten. Die Schulleitungen übernehmen pädagogische, personelle und administrative Aufgaben im operativen Bereich. Diese sind in einem Organisationsstatut geregelt.