Das Volksschulgesetz räumt Schülerinnen, Schülern und Eltern gewisse Mitwirkungs- und Partizipationsrechte ein. Ziel der Mitwirkung ist ein starkes Dreieck «Schule – Eltern – Schülerinnen und Schüler», das bewusst an gemeinsamen Zielen und Interessen arbeitet.

Die Mitwirkungsrechte der Eltern können grundsätzlich auf zwei Ebenen stattfinden.

Individuelle Mitwirkung 

Die individuelle Mitwirkung betrifft das Mitspracherecht der Eltern in Bezug auf Entscheide, die das eigene Kind betreffen. Dazu gehören insbesondere Entscheide zu speziellen Massnahmen (IF, Sonderschulung etc.), Promotionsentscheide etc. – Entscheide, welche in der Regel mit dem Instrument des Schulischen Standortgespäches SSG getroffen werden. Dagegen schliesst das Volksschulgesetz die Mitwirkung der Eltern bei Punkten wie Personalentscheiden, Unterrichtsgestaltung, Stundenplänen, methodisch-didaktischen Entscheiden oder Klassenzuteilungen explizit aus.

 

Institutionelle Mitwirkung 

Die vom Kanton vorgeschriebene institutionelle Elternmitwirkung ist im Reglement Elternmitwirkung geregelt.

Durch die Mithilfe an Projekten und Teilnahme an von der Schule organisierten Veranstaltungen können sich die Eltern einbringen und am Schulalltag teilhaben. Die Eltern haben auch jederzeit die Möglichkeit, sich mit Ideen für Projekte oder Veranstaltungen an die Schule (Schulleitungen, Klassenlehrpersonen) zu wenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dokumente

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410.13 Reglement Elternmitwirkung (PDF, 916 kB) Download 0 410.13 Reglement Elternmitwirkung