Schulweg

Die Verantwortung für den Schulweg obliegt den Eltern. Die Schule übernimmt keine Haftung für Vorkommnisse, die auf dem Schulweg passieren.

Der Schulweg soll grundsätzlich zu Fuss zurückgelegt werden. Die dabei gemachten sozialen Erfahrungen im Umgang mit anderen Kindern sind für die Entwicklung wich­tig.

Kinder, die in den Aussenwachten von Weisslingen (Theilingen, Leisibüel, Lendikon, Neschwil und Dettenried) wohnen, dürfen mit dem Velo zur Schule kommen. Sekun­darschülerinnen und -schüler dürfen auch mit einem motorisierten Fahrzeug kom­men. Während des Schulbetriebs stellt die Schule einen nummerierten Platz für das Velo im Veloständer oder im Velokeller zur Verfügung. Motorfahrzeuge müssen im offenen Ständer auf dem Sekundarschulpausenplatz abgestellt werden. Für den Velokeller wird ein Schlüssel gemäss Schlüsselreglement abgegeben. Für Schäden an abgestellten Fahrzeugen übernimmt die Schule Weisslingen keine Haftung.

Verkehrsunterricht

Ein Kinder- und Jugendinstruktor der Kantonspolizei Zürich unterrichtet die Schülerinnen und Schüler im Kindergarten, in der Primar- und Sekundarschule regelmässig. Er erteilt stufengerechten Verkehrsunterricht und prüft die Fahrtauglichkeit beim Velofahren. Alle Schülerinnen und Schüler machen in der 5. Primarklasse die Veloprüfung.

Schulbus

Der Transport mit dem Schulbus von Schulkindern aus den Aussenwachten erfolgt entsprechend den Vorgaben des Kantons und der Schulpflege Weisslingen. Detail­lierte Informationen sind in der Schulverwaltung oder beim Schulleiter der Primar­schule erhältlich. In begründeten Einzelfällen kann die Schulpflege individuelle Rege­lungen genehmigen. Kein Anspruch auf einen Schulbustransport besteht für Kinder, die von einer Tagesmutter in einer Aussenwacht betreut werden.

Unfallversicherung

Die Schule verfügt über keine eigene Schüler-Unfallversicherung. Gemäss den ge­setzlichen Grundlagen müssen Kinder und Jugendliche bei der privaten Kranken­kasse der Eltern gegen Unfälle versichert sein.

Umgang mit digitalen Medien

Während einer Doppellektion in der 4. Klasse sowie der 1. Oberstufe informiert ein Kinder- und Jugendinstruktor der Kantonspolizei Zürich die Schülerinnen und Schüler betreffend der Nutzung von Digitalen Medien.

Folgender Lektionsinhalt wird besprochen:

4. Klasse: Gewaltdarstellungen in Medien, Persönlichkeitsschutz, Recht am eigenen Bild, Respekt, Ehrverletzung, polizeiliches Handeln sowie strafrechtliche Konsequenzen.

1. Oberstufe: Nutzung sozialer Plattformen, Umgang mit sozialen Plattformen Gefahren wie Cybermobbing, Sexting und Pornographie.