Organisation der Volksschule

Die obligatorische Schulzeit im Kanton Zürich beträgt elf Jahre. Diese sind wie folgt gegliedert:

  • 2 Jahre Kindergarten
  • 6 Jahre Primarschule 
  • 3 Jahre Sekundarschule

Lehrplan 21

Diese elf obligatorischen Schuljahre werden gemäss Lehrplan 21 in drei verschiedene Zyklen unterteilt. Aus der nachfolgenden Grafik ist ebenfalls ersichtlich, welche Fächer in welchem Zyklus gelehrt wer­den. Weitere detaillierte Informationen zum Lehrplan 21 finden Sie unter http://zh.lehrplan.ch.

Lehrpersonen

Die Lehrpersonen sind für die Gestaltung und Erteilung des Unterrichts zuständig. Sie unterrichten gemäss Lehrplan 21 und bestimmen das pädagogische und methodische Vorgehen. Das Leitbild und das Schulprogramm der Schule Weisslingen bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit aller an der Schule beteiligten Personen. Alle Lehrpersonen werden von der Schulpflege angestellt.

An der Volksschule unterrichten:

  • Kindergartenlehrpersonen
  • Primarlehrpersonen
  • Sekundarlehrpersonen
  • Fachlehrpersonen:
    • Fachlehrpersonen für einzelne Fächer wie Englisch, Sport, Textiles und Technisches Gestalten etc.
    • Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen für den „Integrierten Förderunterricht“ (IF), sowie die Schulung von Kindern aus Sonderschulen, die in Weisslingen integriert unterrichtet werden
    • Fachpersonen für Therapien, Zahnprophylaxe, etc.
    • Vikarinnen und Vikare (Lehrpersonen, die bei Abwesenheit einer Lehrperson den Unterricht übernehmen)

Schulbehörden

In der Schweiz ist das Volksschulwesen kantonal geregelt. Im Kanton Zürich arbeiten Kantonsrat, Bildungsrat und Bildungsdirektion die Schulgesetze aus und unterbreiten sie den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Genehmigung.

Ausführende Behörden

Bildungsrat

Der Bildungsrat ist die oberste Schulbehörde im Kanton Zürich. Er ist für alle grundsätzlichen Entscheidungen im Schulwesen zuständig. Der Bildungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Geleitet wird er vom Bildungsdirektor oder von der Bildungsdirektorin.

Bildungsdirektion (BiD)

Bei der Bildungsdirektion laufen die Fäden des gesamten Schulwesens zusammen. Sie ist Teil der kantonalen Verwaltung und untersteht dem Bildungsdirektor oder der Bildungsdirektorin.

Schulpflege

Die Schulpflege ist für die strategischen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb zuständig. Sie betreut die Schulen und Kindergärten der Gemeinde und ist zuständig für die Einhaltung des Volksschulgesetzes sowie der Beschlüsse der vorgesetzten Schulbehörden (Erziehungsrat, Bildungsdirektion etc.).
Die Mitglieder der Schulpflege besuchen neben der Schulleitung regelmässig die ihnen zugeteilten Lehrpersonen bzw. Klassen und Kindergärten und sind in der Regel an den Elternabenden anwesend. Die Besuchsordnung wird jeweils im Mitteilungsblatt der Gemeinde Weisslingen und auf der Homepage der Schule Weisslingen veröffentlicht.

Schulleitungen

Der Kindergarten, die Primarschule und die Sekundarschule sind geleitete Schuleinheiten. Die Schulleitungen übernehmen pädagogische, personelle und administrative Aufgaben im operativen Bereich. 

Weitere Informationen zum Volksschulamt finden Sie unter www.zh.ch.